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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2014 - L 13 AS 288/13 NZB   

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https://dejure.org/2014,102624
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2014 - L 13 AS 288/13 NZB (https://dejure.org/2014,102624)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.09.2014 - L 13 AS 288/13 NZB (https://dejure.org/2014,102624)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. September 2014 - L 13 AS 288/13 NZB (https://dejure.org/2014,102624)
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  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2014 - L 13 AS 288/13
    Denn mit seiner Entscheidung hat sich das SG Oldenburg nicht in einen bewussten Gegensatz zu Entscheidungen eines Divergenzgerichts - in Betracht kommen insbesondere das BSG und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - begeben, auch hat es keine anderen tragenden abstrakten Rechtssätze oder Maßstäbe entwickelt (zu den Grundsätzen BSG, Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 - Breithaupt 1990, 614 ff.).

    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung eines Rechtsbehelfs wegen Abweichung (BSG, Beschluss vom 29. November 1989 - a. a. O. - juris Rdn. 7).

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2014 - L 13 AS 288/13
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt insbesondere auch nicht in Bezug auf das Urteil des BSG vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - vor, denn das SG Oldenburg hat den dort aufgestellten Kriterien keine eigenen, abweichenden Grundsätze gegenüber gestellt.
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2014 - L 13 AS 288/13
    Der Betroffene muss bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls in die Lage versetzt werden, die in ihm getroffene Rechtsfolge vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen und sein Verhalten daran auszurichten (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 62, juris Rdn. 15, mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 325/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Endgültige Leistungsfestsetzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2014 - L 13 AS 288/13
    Ergänzend verweist der Senat auf die von ihm selbst vorgenommene Auslegung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides nach zunächst vorläufiger Festsetzung i. S. des § 328 Sozialgesetzbuch (SGB), Drittes Buch - Arbeitsförderung - (Senat, Urteil vom 19. März 2014 - L 13 AS 325/11 -, juris Rdn. 27 ff.), die unter Zugrundelegung der vom BSG aufgestellten Grundsätze erfolgt ist.
  • BSG, 25.02.2011 - B 4 AS 149/10 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2014 - L 13 AS 288/13
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt wird und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG, Beschluss vom 25. Februar 2011 - B 4 AS 149/10 B - Rdn. 9).
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